Rechtsgeschichtliches Seminar: „Geschichte der ...

2010-7-23 · Der Notar ist eine Amtsperson der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Seine Aufgaben bestehen überwiegend in der Beurkundung von Rechtsge-schäften und anderen Rechtsvorgängen1. Gemäß § 1 der Bundesnotar- ordnung ist der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Am-tes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufga-

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